Basisschutzmaßnahmen gegen Corona im Sport

Im Land Ber­lin ist zum 01.04.2022 die SARS-CoV-2-Basis­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (BaSchMV) in Kraft getre­ten, die die zukünf­ti­gen Rege­lun­gen für den Umgang mit dem Coro­na­vi­rus regelt.

Gemäß die­ser Ver­ord­nung gibt es kei­ner­lei Ein­schrän­kun­gen mehr für den Sport. Dies gilt sowohl für den nor­ma­len Trai­nings­be­trieb als auch für Ver­an­stal­tun­gen.

Zum Schutz für uns alle und auf­grund der wei­ter­hin ange­spann­ten Infek­ti­ons­la­ge bit­ten wir  euch frei­wil­lig und eigen­stän­dig ein Min­dest­maß an Schutz­maß­nah­men auf­recht zu erhal­ten.

Die Senats­ver­wal­tung hat dazu eine “Emp­feh­lun­gen zum Infek­ti­ons­schutz im Sport unter der Basis­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung” her­aus­ge­ben (hier), die wir euch dahin­ge­hend ans Herz legen.